Wenn sich zwei Menschen heiraten, gelten nach bürgerlichem Recht viele spezielle Regelungen für diese Ehe. Quasi das „Kleingedruckte“, das aber – ähnlich wie bei Versicherungsverträgen – nur in den seltensten Fällen gelesen wird. Das Gesetz bestimmt beispielsweise die Regeln zur Zugewinngemeinschaft, zum Unterhalt während des Zusammenlebens und nach Trennung/Scheidung sowie zur Versorgungsgemeinschaft.


Wenn sich zwei Menschen heiraten, gelten nach bürgerlichem Recht viele spezielle Regelungen für diese Ehe. Quasi das „Kleingedruckte“, das aber – ähnlich wie bei Versicherungsverträgen – nur in den seltensten Fällen gelesen wird. Das Gesetz bestimmt beispielsweise die Regeln zur Zugewinngemeinschaft, zum Unterhalt während des Zusammenlebens und nach Trennung/Scheidung sowie zur Versorgungsgemeinschaft.


Ein frühzeitig geschlossener Ehevertrag kann z.B. sinnvoll sein bei gemischt-nationalen Ehen (Stichwort: Rechtswahl) und bei Ehen mit großem Altersunterschied (Stichwort: Versorgungsausgleich). Im Vertrag können auch verbindliche Regelungen zum Erbrecht erfolgen.


Ein Ehevertrag ist kein Knebelvertrag. Verträge, die eine zu einseitige Lastenverteilung vorsehen, sind sittenwidrig. Außerdem können sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Umstände im Laufe der Zeit ändern, sodass sich der begünstigte Ehegatte später nicht darauf berufen darf. Noch bis in die Neunzigerjahre wurden Eheverträge häufig missbraucht, um für den späteren Fall der Scheidung quasi alles auszuschließen. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte verzichtete z.B. auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und auf jeglichen nachehelichen Unterhalt. Ein solcher Globalverzicht ist heute nichtig. Dazu gibt es mittlerweile eine sehr ausdifferenzierte Rechtsprechung.


Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist zu empfehlen – allein schon aus dem Grund, um mehr über das „Kleingedruckte“ zu erfahren. Viele bemerken erst im Rahmen der Beratung, wo die Schwachstellen liegen und wo es später möglicherweise zu Konflikten kommen kann. Viele Konfliktherde lassen sich auch durch andere, nicht juristische Maßnahmen vermeiden. Offene Worte und Gedankenaustausch zwischen den Ehegatten haben noch nie geschadet.

Gastbeitrag

von Rechtsanwalt Dirk Vollmer

Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht. Er ist seit 2003 im Familienrecht tätig und ist Inhaber der digitalen Anwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht in Karlsruhe.

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